Schufa-Auskunft
Damit sich die SWG von der Zahlungsfähigkeit potentieller Mieter überzeugen kann, ist es erforderlich, eine sogenannte SCHUFA-Auskunft einzuholen.
Dies wiederum erfordet die Zustimmung des Mietinteressenten.
Wir bitten Sie daher, das Formular auszudrucken und unterschrieben der SWG zukommen zu lassen.
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